AGB


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
(1)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen rent-a-linguist.com Gordian Blitzke, nachfolgend Anbieter genannt, und dem Auftraggeber, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Auftragserteilung an.
(2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Anbieter nur verbindlich, wenn der Anbieter sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
(1)
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Copyright
(1)
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Inhalte der übertragenen Daten. Bei allen dem Anbieter übertragenen Arbeiten wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt. Aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der Auftraggeber.
(2)
Der Anbieter behält sich sein Urheberrecht an allen durch ihn gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen vor.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dokumente mit klar ersichtlichem Format und leserlichem Inhalt zu liefern. Ferner hat der Auftraggeber den Anbieter sofort über Änderungen, die in irgendeiner Form den Inhalt oder das Format des Endproduktes beeinflussen könnten, zu informieren. Jede Änderung kann Anlass zur Angleichung von Preis und/oder Liefertermin nach beiderseitiger Vereinbarung sein.
(2)
Der Auftraggeber hat den Anbieter rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzungen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Anbieter einen Korrekturabzug zu überlassen.
(3)
Informationen und Referenzmaterial, das zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Anbieter zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Diagramme, Tabellen, Abkürzungen, etc).
(4)
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

5. Liefertermin
(1)
Sofern zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber keine Uhrzeit vereinbart wurde, ist die Übersetzung bis 17:00h am vereinbarten Datum zu liefern.
(2)
Für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(3)
Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages und nach Vereinbarung einer Lieferfrist zusätzliche Textpassagen, sind Lieferfrist und Preis erneut zu verhandeln.
(4)
Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, so dass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße.
(5)
Gerät der Anbieter mit seinen Leistungen in Verzug, ist ihm zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen.

6. Mängelbeseitigung
(1)
Erhebt der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Übersetzung keine schriftlichen Einwendungen, gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
(2)
Der Anbieter behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Übersetzung vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3)
Im Falles des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7. Haftung
(1)
Bei Beschädigung oder Verlust von Daten auf Datenträgern des Auftraggebers oder des Anbieters, sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Für Beschädigungen oder Verlust von jeglichen, dem Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des dem Anbieter überlassenen Materials.
(2)
Sollte sich die Übersetzung für den vom Auftraggeber geplanten Verwendungszweck (Publikation, Werbezwecke, etc.) als ungeeignet erweisen, behält sich der Anbieter das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an den Anbieter. Für Mängel an erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern dem Anbieter die Druckfahnen nicht vorgelegen haben.
(3)
Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen.
(4)
Der Anbieter haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein und ist maximal auf die zur Berufs- und Betriebshaftpflicht vereinbarten Summen je Auftrag/Schadenfall beschränkt.
(5)
Sofern der Anbieter durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare und vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände an der Erbringung bzw. Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

8. Geheimhaltung/Datenschutz
(1)
Der Anbieter verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(2)
Der Anbieter ist berechtigt, die Übersetzung durch Dritte anfertigen oder korrigieren zu lassen. Der Anbieter muss in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass der Dritte sich ihm und/oder dem Auftraggeber gegenüber ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(3)
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.

9. Zahlungsbedingungen
(1)
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig.
(2)
Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Gerät der Auftraggeber in Verzug, kann der Anbieter Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen.
(3)
Der Anbieter hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Anbieter kann bei umfangreichen Übersetzungen einen anteiligen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(4)
Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages zusätzliche Textpassagen, die zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin zu liefern sind oder verkürzt der Auftraggeber nach Auftragserteilung die Lieferfrist, kann der Anbieter einen angemessenen Zuschlag erheben. Ein Anspruch auf eine Verkürzung der Lieferfrist besteht nicht.
(5)
Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, so dass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, kann der Anbieter einen angemessenen Zuschlag erheben. Übersetzungspassagen, die nach nachträglichen Änderungen im Ausgangstext zur Erfüllung des abgeänderten Auftrages nicht weiter verwendet werden können, kann der Anbieter dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

10. Eigentumsvorbehalt
(1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

11. Modifikation
(1)
Der Anbieter kann die Bedingungen für den von ihm erbrachten Service jederzeit ändern. Der Anbieter teilt die Änderungen durch einen offiziellen Hinweis über seine Homepage oder per E-Mail direkt an den Auftraggeber mit. Wenn der Auftraggeber nach dem Hinweis auf eine Änderung der Geschäftsbedingungen den Service des Anbieters in Anspruch nimmt, akzeptiert er diese Änderung. Der Anbieter kann einen oder alle Aspekte des Service nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung beenden oder revidieren.

12. Anwendbares Recht
(1)
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.
(2)
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Mit Erscheinen aktualisierter AGB verlieren vorherige Versionen ihre Gültigkeit.


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